In der bis einschließlich 9. Mai 2021 gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Spezialmärkte untersagt.
Gleichzeitig kann der Stadtratsbeschluss zum verkaufsoffenen Sonntag am 9. Mai 2021 aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung nicht umgesetzt werden. Die Öffnung sollte anlassbezogen im Zusammenhang mit dem Frühlings- und Genussmarkt erfolgen.
Der Termin für das kommende Jahr ist bereits gefunden. Dann sollen am 7. und 8. Mai 2022 alle Genussfreudigen auf ihre Kosten kommen.