Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen.
Die Aufgabenpalette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Die Bewerber müssen Einwohner der Stadt sein.
- Alter mindestens 30 und höchstens 70 Jahre
- vertrauenswürdig und verschwiegen, besonnen, rechtsinteressiert und finanzverständig
Über mögliche Ausschlussgründe können sich Interessenten im Amtsblatt der Stadt Delitzsch vom 19. Juli 2019 informieren.
Die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Stadtrat gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wer Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 6. September 2019 beim Amt für Recht und Städtische Beteiligungen zu bewerben.