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Freistaat verschärft Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz

Mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärft der Freistaat Sachsen seine Maßnahmen zur Eindämmung der schnellen Corona-Virus-Ausbreitung.
Die Allgemeinverfügung tritt am 22. März 2020 um 0 Uhr Kraft und gilt bis zum 20. April 2020.

Meldung vom 21.03.2020
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