ACHTUNG: Die Datei "Formblatt" wurde am 10.12.2020 um 16:45 ausgetauscht gegen "Formblatt... NEU", da zwischenzeitlich eine neue Vorlage in der Stadtverwaltung eingetroffen war. Die Unterschrift des arbeitgebenden Betriebs ist zwingend auf dem Antrag erforderlich.
Für Freitag, den 11. Dezember 2020, ist die neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen angekündigt. In dieser Verordnung werden die Berechtigten für die Notbetreuung für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zunächst 10. Januar 2021 benannt.
Die konkrete Liste ist noch nicht verbindlich bekannt. Eine Übersicht - unter Vorbehalt!- ist als pdf zum Download Teil dieses Artikels.
Auch das Formblatt für die Beantragung steht zum Download bereit. Es ist im Original und unterschrieben im Briefkasten im Technischen Rathaus (Schloßstraße 30) einzuwerfen.
Bitte geben Sie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen mit an.
Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass sich so wenige Kinder wie möglich in der Betreuung in den Einrichtungen/Schulen aufhalten. Die Gestattung einer Notbetreuung ist die absolute Ausnahme.
Beauftragte von Trägern, Einrichtungen und der Stadt Delitzsch haben vereinbart, dass die zentrale Gestattung der Anträge wieder durch die Stadtverwaltung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu bereits jetzt folgende Hinweise:
- Grundsätzlich müssen beide Elternteile oder beide Personensorgeberechtigte in Bereichen der Kritischen Infrastruktur nach der Verordnung des Freistaates Sachsen tätig sein. Es wird wieder Fälle geben, in denen es aufgrund der besonders herausgehobenen Stellung dieser Tätigkeiten ausreicht, wenn nur einer der beiden Elternteile in diesem Bereich tätig ist und der andere an der Betreuung aus beruflichen Gründen gehindert ist.
- Die Gestattung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des vollständig ausgefüllten und entsprechend unterschriebenen Antrages für die Notbetreuung. Die Unterschrift beider Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Es können für jeden Personensorgeberechtigten getrennte Formulare abgegeben werden.
- Bitte geben Sie immer den Namen des Kindes und die Einrichtung mit an.
- Sobald dieses Formblatt der Stadt Delitzsch vorliegt, wird es auf www.delitzsch.de veröffentlicht. Bitte nutzen Sie keine alten Formulare aus dem Frühjahr 2020. Die Vorlage des Formulars im Original ist zwingend erforderlich.
- Die Abgabe des Formulars erfolgt über den Briefkasten des Verwaltungs-gebäudes II/Technisches Rathaus, Schloßstraße 30 in Delitzsch.
- Alle bis 12:00 Uhr des Tages im Original vorliegenden Anträge (erstmals am Sonntag, dem 13. Dezember 2020) werden am gleichen Tag bearbeitet und die Kita/Schule erhält umgehend die Bestätigung. Die Einrichtung wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere klären.
- Bereits jetzt können Sie sich vom Arbeit gebenden Betrieb eine Bestätigung zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und zu den beruflichen/ dienstlichen Gründen zur Verhinderung der Betreuung Ihres Kindes einholen. Der Briefbogen muss Stempel, Datum und Unterschrift aufweisen. Für die Gestattung legen Sie dieses Schreiben dem Antrag bei, eine Bestätigung auf dem Formular entfällt in diesem Fall.
- Die Notbetreuung findet ausschließlich zu den bereits bekannten Öffnungszeiten der Einrichtungen statt. Eine Ausweitung auf schon feststehende Schließzeiten, wie z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr, ist nicht möglich.