So kostet etwa die Nutzung eines Vereinsraumes für kommerzielle, bis zu vier Stunden dauernde Veranstaltungen 125 Euro, für nichtkommerzielle Veranstaltungen 90 Euro. Jede weitere Stunde wird extra berechnet.
Natürlich sind auch der große Saal und das Foyer Bestandteil dieser Entgeltordnung. Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Delitzsch und Vereinigungen des Rettungs-, Brand- und Katastrophenschutzes müssen für nichtkommerzielle Nutzungen keine Entgelte entrichten.
Die Neufassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für die Delitzscher Bürgerhäuser umfasst auch die Bürgerhäuser in den Ortsteilen Benndorf, Brodau, Laue und Selben. Dort werden pro Veranstaltungstag bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen 50 Euro und bei kommerziellen Veranstaltungen 100 Euro als Benutzungsentgelt fällig.
Die Bekanntmachung der Entgelt- und Benutzungsordnung erfolgt am 13. März 2020 im Amtsblatt der Stadt Delitzsch und online unter dem Punkt Ortsrecht.
Ansprechpartner für Buchungen von Räumen im Bürgerhaus Delitzsch ist Herr Winkler.