Nochmalige Information zur Kinderbetreuung
In den Delitzscher Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und den Kindertagespflegen bieten ErzieherInnen und LehrerInnen seit 18. März 2020 eine Notbetreuung für die Kinder der eigenen Einrichtung an. Dieses Notfallangebot für Personengruppen der Sektoren der Kritischen Infrastruktur sollte nur im Ausnahmefall genutzt werden.
Über die Anträge der Personensorgeberechtigten entscheidet das zuständige Schulverwaltungsamt der Stadt Delitzsch in enger Abstimmung mit den Einrichtungen auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 23. März 2020.
Der Antrag ist auf dem vollständig ausgefüllten Formblatt mit allen Angaben und Unterschriften sowie der Bestätigung der Arbeitgeber entweder in der Kita/Schule oder bei der Stadt Delitzsch über den Briefkasten abzugeben.
Aus aktuellem Anlass verweisen wir nochmals auf die konkreten Bestimmungen für den Anspruch auf Notbetreuung:
- Grundsätzlich müssen beide Personensorgeberechtigten bzw. der alleinige Personensorgeberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sein und aus betrieblichen/dienstlichen Gründen an der Betreuung des Kindes gehindert sein.
- Ist nur einer der Personensorgeberechtigten im Gesundheitswesen sowie im Bereich der ambulanten bzw. stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig, besteht ebenfalls der Anspruch, wenn der zweite Personensorgeberechtigte aus betrieblichen/dienstlichen Gründen an der Betreuung des Kindes gehindert ist.
Voraussetzung ist, dass das Kind und die Personensorgeberechtigten gesund sind und keine Symptome der Krankheit Covid-19 haben, nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen/standen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Fahrten zu anhaltischen Baumärkten nicht gestattet
Bezug nehmend auf aktuelle Diskussionen darüber, ob für Privatpersonen Fahrten aus Sachsen in anhaltische Baumärkte gestattet sind, weisen wir darauf hin, dass das nicht so ist.
Diese Fahrten stellen nach der aktuellen Corona-Verordnung keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung/des Hauses dar und können bei einer Kontrolle ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.
Informationsmöglichkeiten zu den derzeit gültigen Verordnungen
Telefonisch
- Stadt Delitzsch: 034202 67-200 (Mo bis Fr 7 bis 17 Uhr)
- Corona-Hotline Landkreis Nordsachsen: 03421 758-5555 und -5556 (Mo bis So 8 bis 18 Uhr)
- Sozialministerium Freistaat Sachsen 0800 1000214 (Mo bis Fr 7 bis 18 Uhr, Sa/So 12 bis 18 Uhr)
Online
www.coronavirus.sachsen.de/coronavirus-faq.html
Fragen zu derzeit gültigen Verordnungen/Fahrradtouren
Im Zusammenhang mit der durch den Freistaat beschlossenen Ausgangsbeschränkung machen Fragen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, zu Fernbeziehungen, zu Fahrradtouren und zu Baumärkten mittlerweile den Großteil der Anrufe und E-Mails an die Stadtverwaltung Delitzsch aus.
Stichwort Fahrradtour Wer sich sportlich mit dem Fahrrad betätigen möchte, muss darauf achten, sich nicht zu weit vom Wohnort zu entfernen. Gleichwohl es vom Freistaat Sachsen keine klare Aussage zur erlaubten Entfernung gibt und es daher bei einer Kontrolle im Ermessen der Ordnungsbehörde liegt, ob sich der Radler noch im Wohnumfeld befindet, sollte man etwa nicht von Delitzsch nach Bitterfeld fahren. Auch beim Radeln gilt – nur zusammen mit Personen aus dem eigenen Hausstand*.
Aktuelle Fallzahlen/Stand: 6. April 2020, 9 Uhr
In/aus Delitzsch gibt es aktuell acht nachgewiesene COVID-19-Infektionen und 29 Quarantäne-Anordnungen.
Für den gesamten Landkreis Nordsachsen sind derzeit 79 Infektionen nachgewiesen und noch 171 Personen befinden sich in Quarantäne.
Sie finden die Landkreis-Zahlen an jedem Nachmittag neu auf www.landkreis-nordsachsen.de
* Bei der oft zitierten "weiteren nicht im Hausstand lebenden Person" ist der Ausnahmefall angesprochen, etwa, wenn eine allein wohnende, alte Dame wegen zu befürchtender Vereinsamung von ihrem Sohn auf einer Runde um den Wallgraben begleitet wird.