Neue Corona-Notfall-Verordnung gilt ab Sonntag
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Anpassung der geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab Sonntag, dem 6. Februar 2022, für die Dauer von einem Monat.
Insbesondere bei Unterschreitung der Belastungswerte zur Belegung der Krankenhausbetten greifen danach einige Erleichterungen.
Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die Grenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:
- Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
- Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
- in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
- für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
- die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
- bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.
Schul- und Kita-Coronaverordnung – Regelungen bis 6. März 2022 verlängert
Die bisherigen Bestimmungen zur Regelung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bis zum 6. März 2022 verlängert. Die entsprechende Schul- und Kita-Coronaverordnung wurde am 2. Februar 2022 von der Sächsischen Staatsregierung beschlossen.
Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entwicklung des Infektionsgeschehens wurden für Anfang März die Rücknahmen von bestehenden Einschränkungen in Aussicht gestellt. So soll die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt werden und der eingeschränkte Regelbetrieb beendet werden.
Sächsische Coronaschutz-Maßnahmen mehrsprachig
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist auf dem zentralen Informationsportal der Staatsregierung – www.coronavirus.sachsen.de – in elf Fremdsprachen sowie in leichter Sprache zu finden. Die Übersicht ist in folgenden Sprachen verfügbar: Englisch, Tschechisch, Polnisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Vietnamesisch, Chinesisch, Arabisch, Farsi, Sorbisch.
Die englische Version finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Persönliche, vertrauliche Beratung zum Impfen beim Gesundheitsamt
Termine für ein vertrauliches Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes im Landratsamt, Richard-Wagner-Straße 7a, können per E-Mail an corona.impfen@lra-nordsachsen.de oder telefonisch über die Corona-Hotline des Landratsamtes unter den Rufnummern 03421-758-5555 oder -5556 vereinbart werden.
Darüber hinaus sollte bei umfassenden Fragen im Zusammenhang mit speziellen Vorerkrankungen vor allem auch der/die behandelnde Arzt/Ärztin, der/die die medizinische Vorgeschichte seines Patienten genau kennt, um ein Gespräch gebeten werden.
Fallzahlen/Bettenbelegungen (Stand 3. Februar 2022)
- Derzeit sind im Landkreis Nordsachsen 3731 Menschen coronapositiv, davon in Delitzsch 335.
- Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 1.052, in Delitzsch bei 847.
- Die Inzidenz im Freistaat Sachsen beträgt 771,4.
- Derzeit sind in Sachsen 437 Krankenhausbetten auf Normalstation mit COVID-19-Patienten belegt
- Derzeit sind in Sachsen 134 Krankenhausbetten auf ITS-Station mit COVID-19-Patienten belegt