Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab morgen
Die Sächsische Staatsregierung hat gestern eine neue Corona-Schutz-Verordnung bekannt gemacht. Die Verordnung gilt vom 1. April bis einschließlich 18. April 2021.
Grundsätzliche Regelungen zur Kontaktbeschränkung werden im Wesentlichen fortgeführt. So sind weiterhin private Zusammenkünfte auf zwei Hausstände und fünf Personen beschränkt.
Die Anwendung von Schnell- und Selbsttests wird ausgeweitet. Unter anderem müssen sich Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt nun zweimal in der Woche testen oder testen lassen.
Betriebsinhaber und Beschäftigte in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, in Fahrschulen, in Musikschulen und ähnlichen Einrichtungen müssen sich ebenfalls zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagaktuellen Test.
Eine entsprechende Bescheinigung steht unter folgendem Links zur Verfügung:
Anlage 1 zur SächsCoronaSchVO: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Bescheinigung-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf
Die Öffnungsschritte u.a. im Einzelhandel und bei Freizeiteinrichtungen bleiben zunächst an die Unterschreitung diverser Inzidenzwerte gebunden. Ab 6. April können Landkreise oder Kreisfreie Städte verschiedene Lockerungen inzidenzunabhängig erlassen, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit COVID-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist.
Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung beantwortet die zentrale Corona-Hotline des Freistaates Sachsen täglich von 8 bis 18 Uhr unter 0800 100 0214.
Informationen zur Kinderbetreuung ab 1. April 2021
In der neuen Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung sind die – zunächst bis zum 18. April 2021 – gültigen Regelungen zur Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten festgelegt:
- Bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 gilt für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordsachsen die Schließung der Einrichtungen mit Notbetreuung (vgl. § 5a Abs. 8a).
- Ab Dienstag, 6. April 2021 wechseln die Kindertageseinrichtungen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen, Bezugspersonen und Räumen/ Bereichen. Zum Betreten der Einrichtungen und zu notwendigen Tests werden in der Verordnung die Regelungen getroffen.
- In den Kindertagespflegestellen findet weiterhin uneingeschränkter Regelbetrieb statt.
- Bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz kann der Landkreis Nordsachsen als zuständige kommunale Behörde verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen (vgl. § 8d). Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Maßnahmen kann es zu erneuten Schließungen der Kindertageseinrichtungen kommen. In diesem Fall gelten wieder die Regelungen zur Notbetreuung. Bereits gestattete Notbetreuungen seit dem 13. Dezember 2020 bleiben unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung weiter bestehen.
Für die Verrechnung/Erstattung der Elternbeiträge, auch für die vergangenen Monate, wird noch auf die endgültige Rechtsverordnung des Freistaates gewartet. Die Mitarbeitenden des Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamtes stehen weiterhin für Nachfragen zur Verfügung.
Teststation für alle im Bürgerhaus
Das Testzentrum für die Antigen-Schnelltests wurde vom DRK Jugendhaus YOZ in das Bürgerhaus Delitzsch verlegt. Die Öffnungszeiten bleiben wie bisher mit Dienstag und Donnerstag, 11 bis 17 Uhr, sowie Samstag, 8 bis 12 Uhr, gleich.
Der Schnelltest dauert etwa 15 Minuten. Mitzubringen ist der Personalausweis als Nachweis über den Wohnsitz in Nordsachsen. Beschleunigt werden kann der Testablauf, wenn bereits das ausgedruckte und ausgefüllte Formular „Zustimmungserklärung über SARS-CoV-2 Testung durch Antigenschnelltest" vorgelegt werden kann, welches sonst vor Ort auszufüllen wäre.
Karfreitag (2.4.2021) und Ostermontag (5.4.2021) bleiben die DRK-Testzentren geschlossen.
Fallzahlen im Landkreis Nordsachsen
(Quellen: landkreis-nordsachsen.de, coronavirus.sachsen.de, corona.rki.de)
Landkreis Nordsachsen
- 31. März: 1048 Personen derzeit positiv (30. März: 1011)
- 31. März: 1821 P. derzeit in behördlich angeordneter Quarantäne (30. März: 1901)
- 31. März: 316 Menschen bisher verstorben (30. März: 316)
Sozialraum Delitzsch mit Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Schönwölkau, Löbnitz
- 31. März: 299 Personen derzeit positiv (30. März: 282)
- 31. März: 510 P. derzeit in behördlich angeordneter Quarantäne (30. März: 541)
- 31. März: 47 Menschen bisher verstorben (30. März: 47)
7-Tage-Inzidenz in Nordsachsen und Delitzsch
(Quelle: coronavirus.sachsen.de, corona.rki.de)
Landkreis Nordsachsen: 31. März: 229,1 (30. März: 240,2)
Stadt Delitzsch: 30. März: 173,2