Neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 eine neue Verordnung erlassen. Sie tritt morgen in Kraft und gilt bis einschließlich 20. April 2020.
Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 wurde damit in eine neue Rechtsverordnung überführt. Die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen wurden im Wesentlichen beibehalten. Weiterhin gilt ein grundsätzliches Kontaktreduzierungsgebot. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Die triftigen Gründe sind im Wesentlichen aus der bisherigen Allgemeinverfügung übernommen, wurden aber konkretisiert und ergänzt.
Zudem wurde die Durchsetzung der Verbote mit Bußgeldern und Strafen geregelt.
Aktuelle Fallzahlen/Stand: 31. März 2020, 14 Uhr
In/aus Delitzsch gibt es aktuell sechs nachgewiesene COVID-19-Infektionen und 51 Quarantäne-Anordnungen.
Für den gesamten Landkreis Nordsachsen sind 41 Infektionen nachgewiesen und für 465 Personen wurde Quarantäne angeordnet.
214 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne. In 251 Fällen wurde die Quarantäne wieder aufgehoben.