Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab heute
Das Kabinett hat am 12. Februar 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021. Das vollständige Dokument finden Sie am Ende dieser Seite und wie immer auch auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch
Was ist neu?
- Friseure und Fußpflege-Betriebe dürfen ab 1. März unter bestimmten Bedingungen öffnen.
- Fahrschulen für Kraftfahrzeuge dürfen ab 1. März für berufsbedingt notwendigen Unterricht und Prüfungen öffnen.
- Geschäfte ab 15. Februar dürfen den so genannten click & collect-Service anbieten. Die Kundschaft darf bestellte Ware im Geschäft abholen.
- Fahren Personen aus unterschiedlichen Hausständen in einem Kfz, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen.
- Landkreise und Kreisfreie Städte sollen die nächtliche Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, muss die Aufhebung der Ausgangssperre zurückgenommen werden.
- Wird der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis die Beschränkung zulässiger Einkäufe für Gegenstände des täglichen Bedarfs und für Individualsport und Bewegung auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich aufheben. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die abweichenden Maßnahmen zurückzunehmen.
- Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen können ab dem 15. Februar wieder ihre Schule besuchen. Auch die Kitas sind wieder geöffnet. Mehr erfahren Sie hier https://www.delitzsch.de/regelbetrieb_15022021
Neue Anordnungen für Hygieneauflagen und für Quarantäne
Der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen haben neue Allgemeinverfügungen zu Hygieneauflagen und zur Quarantäne erlassen. Sie finden alle Dateien am Ende dieser Seite und wie immer auch auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch
Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen
(Quelle: Sächsischer Städte- und Gemeindetag)
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einer weiteren Aussetzung der Insol-venzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Sie gilt für Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraus-setzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind.
Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten bzw. können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.
Ebenfalls verlängert hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen: Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28. Februar 2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht gläubiger-benachteiligend. Voraussetzung ist, dass gegenüber dem Schuldner ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung noch nicht eröffnet worden ist.
Steuerberatungen erhalten mehr Zeit: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.
Nacht der Türme abgesagt
Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage hat sich die Stadtverwaltung Delitzsch entschlossen, die für den 12. März 2021 geplante „Nacht der Türme“ in Delitzsch abzusagen.
Üblicherweise öffnen zur „Nacht der Türme“ Stadt- und Kirchtürme. Sie werden innerhalb von rund vier Stunden von bis zu 1.000 Menschen erklommen.
Fallzahlen im Landkreis Nordsachsen 13./14. Februar 2021
(Quellen: landkreis-nordsachsen.de und coronavirus.sachsen.de)
Landkreis Nordsachsen
- 420 Personen sind derzeit positiv
- 944 P. in behördlich angeordneter Quarantäne
- 264 Menschen verstorben
Sozialraum Delitzsch mit Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Schönwölkau, Löbnitz
- 67 Personen sind derzeit positiv
- 117 P. in behördlich angeordneter Quarantäne
- 44 Menschen verstorben
7-Tage-Inzidenz in Nordsachsen und Delitzsch am 13. Februar
(Quelle: coronavirus.sachsen.de)
- Landkreis Nordsachsen: 69,3
- Stadt Delitzsch: 76,5