Neue Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die bisher geltende Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen vom 20. März 2020 ersetzt.
Die neue Allgemeinverfügung tritt heute in Kraft und gilt bis zum 20. April 2020.
Inhaltlich wurden zwei Anpassungen vorgenommen:
Veranstaltungen im privaten bzw. familiären Bereich sind untersagt.
Ausgenommen sind die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkries, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschritten werden darf.
Weiterhin wurden die Öffnung von selbstproduzierenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben sowie der Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel gestattet.
Zusätzlich zu der Allgemeinverfügung wurden Auflagen bezüglich der Hygiene, der Steuerung des Zutritts sowie für Personalrestaurants und Kantinen erlassen.
Entschädigung für Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung
Die Landesdirektion Sachsen nimmt seit gestern Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde.
Die Entschädigungsansprüche von Eltern, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden über den jeweiligen Arbeitgeber geregelt. Antragsberechtigt sind in diesen Fällen nur die Arbeitgeber!
Weitere Informationen, die Voraussetzungen für den Entschädigungs-anspruch und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen.
Mobile Verkaufsstände morgen auf dem Marktplatz
Morgen öffnen von 8:30 bis 14:00 Uhr wieder mehrere mobile Lebensmittel-Verkaufsstände auf dem Marktplatz.
Das Angebot umfasst Fleisch- und Wurstwaren, Obst, Gemüse, Backwaren, Imbiss, Fisch, Käse, Tee und Gewürze. Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von zwei Metern einzuhalten.
Vorerst keine Bücherrückgabe in der Stadtbibliothek
Eine Rückgabe von ausgeliehenen Büchern und anderen Medien in der Bibliothek Alte Lateinschule (BAL) ist momentan nicht möglich.
Bitte behalten Sie vorläufig die bereits ausgeliehenen Bücher und passen Sie gut auf diese auf. Die Ausleihzeiten aller Medien wurden verlängert, es entstehen derzeit keine Mahnkosten.
Aktuelle Fallzahlen - Stand: 1. April 2020, 14 Uhr
In/aus Delitzsch gibt es aktuell sechs nachgewiesene COVID-19-Infektionen und 26 Quarantäne-Anordnungen.
Für den gesamten Landkreis Nordsachsen sind 55 Infektionen nachgewiesen. 188 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne. In 294 Fällen wurde die Quarantäne wieder aufgehoben.