Die ausführlichen Bekanntmachungen erscheinen im Amtsblatt der Stadt Delitzsch:
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und auf Erteilung von Wahlscheinen (Amtsblatt am 19. Juli 2019)
- Wahlbekanntmachung, unter anderem zur Briefwahl und Stimmenabgabe in den Wahlräumen (Amtsblatt am 2. August 2019)
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, gibt seine Stimmen per Briefwahl ab. Das Briefwahlbüro im Delitzscher Rathaus ist ab dem 12. August 2019 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 - 15:30 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen selbst in Empfang zu nehmen und auch vor Ort zu wählen. Der Antrag auf einen Wahlschein ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt.
Der Antrag kann voraussichtlich ab dem 27. Juli 2019 online unter www.delitzsch.de gestellt werden.
Am Freitag, dem 30. August 2019, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 12:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 13:00 Uhr bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, gestellt werden. Ansonsten müssen die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig der Stadtverwaltung übersandt oder direkt abgegeben werden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen.
Der Wahlberechtigte, der in eine andere Gemeinde ziehen sollte, muss sich in der Regel bis zum 21. Juli 2019 ummelden, um in seiner neuen Gemeinde an der Wahl teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, kann er in der Regel nur in der vorherigen Gemeinde wählen.