Dabei werden im ersten Bauabschnitt (BA) zwischen Hallescher und Leipziger Straße insgesamt 24 Bäume an beiden Uferseiten aus dem Bestand genommen. Im zweiten BA zwischen Leipziger Straße und Holzstraße sind es neun Gehölze.
Die Maßnahme dauert vom 4. bis 8. Februar 2019. Für diesen Zeitraum wird der Rad-/Gehweg auf der Wallgrabenpromenade gesperrt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Nachpflanzungen (u. a. Linden, Erlen und Ulmen) werden nach dem Ende der Baumaßnahmen erfolgen. Damit wird dann auch wieder der geschlossene Alleecharakter der Wallgrabenpromenade erreicht. In den vergangenen Jahren waren dort einige Bäume abgängig gewesen, die man – mit Rücksicht auf die geplante Schlämmung des Wallgrabens – nicht ersetzt hatte.
Hintergrund Wallgraben und Schlämmung/Ausbau des Wallgrabens
Der Wallgraben ist ein künstlicher Wassergraben, der seit dem Mittelalter die gesamte Delitzscher Altstadt umgibt. Heute ist er noch auf über einem Kilometer Länge erhalten, nur im Bereich des Barockschlosses war er im 19. Jahrhundert verfüllt worden. Die Breite beträgt 15 bis 25 Meter, an Brückendurchlässen zur Altstadt deutlich weniger. Der Wallgraben wird heute mit Wasser über Pumpen aus dem streckenweiseweise benachbart fließenden Lober gespeist. Er fließt in den Mühlgraben ab.
Durch die in den 1990er Jahren gesetzten Seerosen, die geringe Fließgeschwindigkeit und den Biomasseeintrag der Gewächse an den Uferbereichen hat sich im Wassergraben eine bis zu 70 Zentimeter dicke Sediment- und Schlammschicht gebildet. Diese muss abgetragen werden.
Während der Maßnahmen im ersten und zweiten Bauabschnitt werden Bentonitmatten eingesetzt, die die Sohle des Wallgrabens abdichten. Auch die Böschung Richtung Lober wird abgedichtet, da der Wallgraben dorthin Wasser verliert. Aus diesem Grund müssen die meisten Bäume in diesem Bereich weichen, da sonst die Abdichtungsmatten dort nicht eingebaut werden könnten bzw. die Wurzeln der Bäume beschädigt werden würden.
Diese Ausbauvariante ist von allen Varianten, die das Planungsbüro untersucht hat, am nachhaltigsten eingeschätzt worden. Das Planungsbüro wird auch den Ausbau begleiten.
Zuletzt war der Wallgraben 1991 geschlämmt worden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen hat zur Schlämmung des Wallgrabens und zu den begleitenden Maßnahmen mit Auflagen zum Artenschutz und der Eingriffsregelung ihre Genehmigung erteilt. Diese ist zugleich Bestandteil der Plangenehmigung. Unter Beachtung von Nebenbestimmungen wurde der Stadt Delitzsch auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Derzeit wird die Ausschreibung vorbereitet, mit den Angeboten rechnet die Stadtverwaltung im März 2019. Geplant ist der Baubeginn im ersten Bauabschnitt zwischen Halleschem Turm und Leipziger Straße im April 2019.