Damit soll Bauwilligen ein kommunales Angebot unterbreitet und somit auch ein gewisses Gegengewicht zu den übrigen privaten Erschließungsträgern geboten werden.
Ob und in welchem Umfang dieses Baugebiet seitens der Stadt entwickelt und später vermarktet wird, steht unter Vorbehalt entsprechender noch zu treffender Stadtratsbeschlüsse.
Zunächst bedarf es hierzu eines Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der in den nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung steht.
Die Pächterinnen und Pächter der restlichen Kleingärten auf dem in Frage kommenden Grundstück nordöstlich des Döbernitzer Wegs sind über die neuen Gestaltungspläne informiert. Sie können ihre Gärten noch zwei Vegetations-perioden lang bewirtschaften.