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Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 17. März 2020

Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. März 2020 die "Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-PandemieVerbot von Veranstaltungen" erlassen. Sie umfasst u. a. auch die Schließung von Geschäften. Sie finden die Datei unten als pdf.
Die Verfügung tritt am 19. März 2020 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 20. April 2020.

Meldung vom 17.03.2020Letzte Aktualisierung: 23.03.2020
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