Die Stadt Delitzsch hat eine Info-Hotline zu dieser Allgemeinverfügung für den Zeitraum 18. bis 22. März 2020 eingerichtet.
Sie erreichen die Telefonnummer 034202 67-200
- vom 18. bis 20. März von 7 bis 17 Uhr
- am 21. und 22. März von 10 bis 17 Uhr
Die Hotline ist in erster Linie für UnternehmerInnen gedacht, die Nachfragen zur Allgemeinverfügung haben. Natürlich können sich auch BürgerInnen mit ihren Fragen weiterhin an diese Nummer wenden.
Obwohl sich hinter der Nummer ein Team verbirgt, kann es sein, dass Sie etwas warten müssen, bis Ihr Anruf entgegengenommen wird. Wir bitten um Geduld.
Nutzen Sie auch die E-Mail-Adressen pressestelle@delitzsch.de und wirtschaftsfoerderung@delitzsch.de , um Ihre Fragen zu stellen.
Stichwort Allgemeinverfügung
Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Entscheidung (Bescheid), welche unmittelbar wirksam wird. Das heißt es gibt keinen weiteren Mitteilungen an die einzelnen Betroffenen!
Die Allgemeinverfügung wird in den vorliegenden Fällen von der Sächsischen Staatsregierung erlassen, nicht von der Stadt Delitzsch.