Der Landkreises Nordsachsen hat eine Allgemeinverfügung über die Meldepflicht von Veranstaltungen und Menschenansammlungen anlässlich der Eindämmung des Coronavirus erlassen.
Damit wird der „Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen“ des Freistaates umgesetzt.
Die Allgemeinverfügung verbietet alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen. Darüber hinaus sind dem Landratsamt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen anzuzeigen.