Danach bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen.
Unterricht und schulische Veranstaltungen finden in dieser Zeit für einen Großteil der Schüler nicht statt.
Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.
Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde erweitert.
Die neue Regelung tritt am 18. April 2020 in Kraft.
Hotline des Sozialministeriums zum Umgang mit den Allgemeinverfügungen Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Telefon: 0800 1000214
Montag bis Freitag 7 Uhr bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 12 Uhr bis 18 Uhr