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3G-Pflicht bei allen Behördenterminen in der Stadtverwaltung

Entsprechend der Corona-Notfall-Verordnung und der Empfehlungen des Freistaates und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages gilt zum Schutz aller Beteiligter in Behörden die 3G-Regel.

Meldung vom 26.11.2021
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