Die 3G-Regel besagt, dass Zutritt nur für geimpfte, genesene und für negativ auf das Coronavirus getestete Personen erlaubt ist.
Die entsprechenden Nachweise werden jeweils an den Rezeptionen kontrolliert.
Die negativen Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen von einem Testzentrum, Arzt oder Gesundheitsamt ausgestellt sein. Vor Ort ist es nicht möglich, einen Corona-Schnelltest durchzuführen.
Dies gilt insbesondere für das Rathaus, das Verwaltungsgebäude in der Schloßstraße, das Standesamt und die Bibliothek Alte Lateinschule.
Die Maskenpflicht besteht zusätzlich weiterhin.