Durch die Geräte soll in den gemeinschaftlich genutzten Gruppen- und Klassenräumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit die Virenlast minimiert und damit ein Beitrag zum Infektionsschutz geleistet werden.
Insgesamt werden für zwölf Räume in der Diesterweg-Grundschule, dem Hort am Rosengarten, der Artur-Becker-Schule sowie im Hort Loberaue die Luftreinigungsgeräte benötigt, da in diesen nur eingeschränkte Belüftung bzw. Querlüftung nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zur Beschaffung von mobilen Luftreiniger für Schulen und Kitas (FRL
mobile Luftreiniger) bestehen.
Die entsprechenden Räume fallen unter die Kategorie 2 der anzuwendenden Kriterien des Umweltbundesamtes.
Mobile Luftreiniger stellen dabei keinen Ersatz für das Lüften über Fenster dar, sondern eine sinnvolle Ergänzung, da hier lediglich eine Luftreinigung, aber kein Luftaustausch erfolgt.
Die Beschaffung erfolgt aufgrund eines Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Höhe von maximal 36.000 Euro (Anteilsfinanzierung 75 Prozent) und 12.000 Euro Eigenmitteln der Stadt Delitzsch.