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Wohnungsgeberbestätigung

Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-0
Telefax: 034202 62-897
E-Mail: Homepage: htt­ps://­de­litz­sch.de
 

Allgemeine Informationen

Der Wohnungsgeber unterliegt laut Bundesmeldegesetz bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht. Die Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Wie bisher muss das Beziehen einer neuen Wohnung der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Einzug gemeldet werden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.

Welche Fristen muss ich beachten?

14 Tage nach Einzug muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und sich bei der Meldebehörde anmelden kann.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz §19

Was sollte ich sonst noch wissen?

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über das Onlineportal der Stadt Delitzsch.

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