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Verunreinigungen

Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-0
Telefax: 034202 62-897
E-Mail: Homepage: htt­ps://­de­litz­sch.de
 

Allgemeine Informationen

Verunreinigungen öffentlicher Verkehrsflächen oder Anlagen können auch den Straftatbestand der Sachbeschädigung oder der illegalen Abfallentsorgung erfüllen. Sollte dennoch jemand solche Flächen verunreinigen, so hat diese unverzüglich zu beseitigen.

Rechtsgrundlage

§ 7 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Verunreinigungsverbot

(1) Hat jemand Verkehrsflächen oder Anlagen verunreinigt oder verunreinigen lassen, so muss er diese Verunreinigungen unverzüglich beseitigen.

(2) Wer Waren zum sofortigen Verzehr veräußert, muss in der Nähe der Verkaufsstelle min-destens einen, im Bedarfsfalle mehrere, leicht zugängliche Behälter zur Aufnahme von Abfällen aufstellen und regelmäßig entleeren. Diese Behältnisse sind nach Geschäftsende aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden.

(3) In öffentliche Abfallkörbe dürfen nur Kleinabfälle wie Fahrscheine, Obstreste, Zigarettenschachteln u. ä. eingeworfen werden. Das Einwerfen von anderen Abfällen, insbesondere  von Haus- und Gewerbemüll oder Wertstoffen, ist verboten.

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