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Vergnügungssteuer, An- und Abmeldung von Spielgeräten/Spielautomaten

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Herr Marko ZabelStandort anzeigen
Mitarbeiter SG SteuernRathaus Delitzsch, Zimmer 1.25 // EG
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-161
Telefax: 034202 67-430
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sie stellen Spiel-, Geschicklichkeits- und/oder Unterhaltungsgeräte in einer Gaststätte, einem Imbiss und/oder einer Spielhalle (im Stadtgebiet bzw. in den Ortsteilen) auf. Damit unterliegen Sie der Vergnügungssteuerpflicht (Vergnügungssteuersatzung).

Ausgenommen von der Besteuerung sind: Musikautomaten, Dart, Billard, Tischfußballspiele.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Welche Geräte (Art/Anzahl) sind
  • seit wann
  • in welcher Gaststätte/Imbiss/Spielhalle aufgestellt.

Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes (wird vom Ordnungsamt erteilt) vorliegen.

Steuersätze

Geräte mit Gewinnmöglichkeit:

  • 15 % des Einspielergebnisses

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit:

  • in Spielhallen: 80,00 € je Gerät/Monat
  • in Gaststätte, Imbiss u. ä.: 60,00 € je Gerät/Monat

Steuerfestsetzung

Einreichung einer kalendervierteljährlichen Steueranmeldung einschließlich der Zählwerksausdrucke bis zum 10. Tag des Folgemonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Tages an dem das Gerät abgeschafft wird. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung

Innerhalb einer Woche nach Aufstellung ist jedes Gerät schriftlich anzumelden.

Abmeldung

Innerhalb einer Woche nachdem die Geräte entfernt worden bzw. an den neuen Aufsteller übergeben worden sind.

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