Nutzung von geeigneten Räumen für sportliche Betätigung von Vereinen und Freizeitsportlern in Sportstätten und für ideelle Aufgaben in der unterrichtsfreien Zeit (entsprechend der Satzung).
Inhaltsbereich
Räume und Sportstätten in städtischen Schulen und Kindertagesstätten - Nutzungsantrag
Ansprechpartner/in
Frau Karola Raupach![]() | |
Mitarbeiterin Schulverwaltungs-, Sozial- und KulturamtTechnisches Rathaus, Zimmer 1.24 // EG Schloßstraße 30 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-225 Telefax: 034202 67-402 E-Mail: karola.raupach@delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Siehe unten: Satzung der Stadt Delitzsch über die Benutzung von Räumen und Sportstätten in Schulen und Kindertagesstätten, deren Träger die Stadt Delitzsch ist sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung vom 18.12.1996
Welche Fristen muss ich beachten?
- Regelmäßige Nutzung der Räume in Schulen und Kindereinrichtungen und Turnhallennutzung: Antrag bis spätestens 30.10. des Vorjahres für den Zeitraum 01.01. bis 30.06. und bis 30.04. für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.
- Einzelnutzung: Bis spätestens 20. des Vormonats (Satzung beachten)
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