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Parkausweis für Schwerbehinderte

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Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist.

  • Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen - eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Berechtigungsnachweis sind der Parkausweis und die schriftliche Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Vorrechte erläutert und begrenzt.
Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

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