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Lärm

Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-0
Telefax: 034202 62-897
E-Mail: Homepage: htt­ps://­de­litz­sch.de
 

Allgemeine Informationen

Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr. Musik und Lautsprecher: im Freien, auf Balkonen oder im Auto nur so laut zu nutzen, wie es für andere zumutbar ist.

 

Rechtsgrundlage

§ 3 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Schutz der Nachtruhe

(1) Die Nachtruhe umfasst täglich die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.

(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Absatz 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen vorliegen. Soweit nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis für diese Handlungen erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung einer Ausnahme.

§ 4 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.

(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere Menschen nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. 

(2) Absatz 1 gilt nicht:

a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch (z. B. Volksfeste und Veranstaltungen mit ähnlichem Charakter) entsprechen oder von allgemeiner Bedeutung sind; 

b) für amtliche Durchsagen und behördlich genehmigten Lautsprecherbetrieb.

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