Inhaltsbereich

Hunde

Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-0
Telefax: 034202 62-897
E-Mail: Homepage: htt­ps://­de­litz­sch.de
 

Allgemeine Informationen

müssen an der Leine geführt werden. Auf Hundewiesen dürfen sie nur frei laufen, wenn sie durch den Hundeführer zurückgerufen werden können. Bei Menschengruppen ab 20 Personen gilt eine Maulkorbpflicht.

Rechtsgrundlage

§ 9 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Tierhaltung

(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet oder beschädigt werden.

(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum von einer hierfür geeigneten Person beaufsichtigt wird. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich und geistig in der Lage ist.

(3) Auf Verkehrsflächen und Anlagen hat der Hundeführer den Hund an der Leine zu führen. Auf den in Anlage 1 ausgewiesenen Flächen dürfen Hunde ohne Leine geführt werden, soweit der Hundeführer dazu in der Lage ist, durch Zuruf auf den Hund einzuwirken. Zu-dem dürfen Hunde in größeren Menschenansammlungen ab 20 Personen nur mit Maulkorb geführt werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenführhunde, Assistenzhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz und Jagdhunde im Einsatz. 

<Zurück