Die Zuweisung von Straßen und Hausnummern ist zum zweifelsfreien Auffinden bestimmter Objekte, besonders in Fällen der Gefahrenabwehr (Ärzte, Feuerwehr u. a.), dringend notwendig. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Die Zuordnung der Hausnummer kann im Zuge des Bauantragsverfahrens erfolgen oder auf Antrag beim Sachgebiet Geodatenmanagement der Stadt Delitzsch.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Verfügungsberechtigte mit Einverständnis des Eigentümers.
Die Vergabe ist gebührenpflichtig. Auf dem Antragsformular sind vom Eigentümer bzw. Bauherren eines zu errichtenden Gebäudes bestimmte Angaben zu machen, die für eine schnelle Vergabe der Adresse notwendig sind. Das erforderliche Formular ist entweder bei dem Sachgebiet Bauordnung erhältlich oder nachfolgend ausdruckbar.