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Grundsteuer

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Frau Melanie ReichsteinStandort anzeigen
Mitarbeiterin SG SteuernRathaus Delitzsch, Zimmer 1.25 // EG
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Markt 3
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Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer wird für jeglichen Grundbesitz erhoben.

Man unterscheidet

  • Grundsteuer A für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und
  • Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Für die Große Kreisstadt Delitzsch mit Ortsteilen beträgt der Hebesatz 307 % für die Grundsteuer A und 450 % für die Grundsteuer B.

Zuständige Stelle

Finanzverwaltungsamt, Sachgebiet Steuern

Voraussetzungen

Der Grundsteuermessbetrag bzw. Einheitswert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fälligkeit Ihrer Grundsteuer richtet sich gemäß § 28 Grundsteuergesetz nach dem im Grundsteuerbescheid festgesetzten Jahresbetrag.

  • Demnach wird die Jahresgrundsteuer, wenn der Betrag 30 Euro übersteigt, in 4 Raten jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.
  • Liegt der Jahresbetrag über 15 Euro, so ist die Grundsteuer in 2 Raten am 15. Februar und 15. August eines Jahres fällig.
  • Jährliche Kleinbeträge unter 15 Euro sind am 15. August eines Jahres fällig.

Wenn Sie die Grundsteuer als Jahresbetrag zahlen möchten, wird dieser am 01. Juli eines Jahres fällig. Den entsprechenden Antrag müssen Sie bis zum 30. September des Vorjahres im Sachgebiet Steuern gestellt haben.

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz

Was sollte ich sonst noch wissen?

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Große Kreisstadt Delitzsch mit Ortsteilen erfolgt die jährliche Festsetzung im ersten Amtsblatt des Jahres.

Die Grundsteuerbescheide gelten bis eine Änderung eintritt, z.B. Höhe des Steuerbetrages oder beim Eigentumswechsel.

Findet ein Eigentumswechsel eines Grundstücks (dazu zählen auch Gartenlauben und Garagen) im Laufe eines Kalenderjahres statt, so ist laut Grundsteuergesetz der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

Nachweise über den Eigentumswechsel sind grundsätzlich beim Finanzamt Eilenburg, Bewertungsstelle, Walther-Rathenau-Straße 8, 04838 Eilenburg einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass bei Beendigung des Gartenpachtverhältnisses die schriftliche Bestätigung des Gartenvorstandes einzureichen ist.

Gern können Sie auch die Unterlagen über den Eigentumswechsel in Ihrem Sachgebiet Steuern, Markt 3, 04509 Delitzsch zur Weiterleitung zum Finanzamt Eilenburg abgeben.

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