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Bewohnerparkausweis

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Grit RöhrichtStandort anzeigen
Mitarbeiterin SG VerkehrsbehördeTechnisches Rathaus, Zimmer 2.25 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-303
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Herr Stefan KrokeStandort anzeigen
Mitarbeiter SG VerkehrsbehördeTechnisches Rathaus, Zimmer 2.24 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-326
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Herr Stephan DauteStandort anzeigen
Mitarbeiter SG VerkehrsbehördeTechnisches Rathaus, Zimmer 2.25 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-329
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Möglichkeit für Bewohner entsprechend ausgewiesener Straßen (Zeichen „Bewohner mit Parkausweis...“) bevorrechtigt zu parken.

Das heißt, dass nur der Inhaber eines Bewohnerparkausweises die dort vorhandenen Parkplätze benutzten darf oder dass dieser keine Parkgebühren entrichten muss. Der Bewohnerparkausweis garantiert jedoch keinen bestimmten/freien Stellplatz.

Verfahrensablauf

Die Prüfung erfolgt nach schriftlicher Antragstellung. Formular: siehe unten.

Gerne nehmen wir Ihren Antrag via E-Mail, Fax oder Post entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung 
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung 
  • Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach der Antragsteller befugt ist, das Fahrzeug dauernd 
    zu benutzen (kann im Antragsformular mit bestätigt  werden)
  • schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass nicht genügend Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind (kann im Antragsformular mit bestätigt  werden)
Welche Gebühren fallen an?

30,70 € (müssen nach Bescheidzustellung überwiesen werden)

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Rechtsgrundlage

§46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Was sollte ich sonst noch wissen?

Straßen mit Bewohnerparkbereichen sind zur Zeit:

  • August-Fritzsche-Straße
  • Am Wallgraben (zw. Holzstraße und Roßplatz und zw. Karlstraße und Roßplatz)
  • Elisabethstraße
  • Grünstraße (zw. Eisenbahnstraße und Querstraße)
  • Ludwig-Jahn-Straße
  • Schulstraße
  • Mauergasse (zw. Leipziger Straße und Holzstraße und zw. Holzstraße und Zscherngasse)
  • Marienstraße/Marienplatz
  • Querstraße (zw. Eilenburger Straße und Grünstraße)

Geltungsdauer der erteilten Genehmigung: 1 Jahr

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Onlineportal der Stadt Delitzsch.

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