Schiedsstelle der Großen Kreisstadt Delitzsch
Aufgaben des Friedensrichters
Die ehrenamtlichen Friedensrichter, Herr Andreas Walther und Frau Solveig Kistler, schlichten auf Antrag Streitfälle auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz) -SächsSchiedsGütStG- vom 27. Mai 1999 (GVBl S. 247), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2010 (GVBl. S. 154) geändert worden ist.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen; die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben; an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Sprechzeiten:
An einem Dienstag im Rathaus,Markt 3, 04509 Delitzsch
von 16:00 bis 17:00 Uhr
Nächste Sprechzeiten:
- Dienstag, 31. Januar 2012
- Dienstag, 28. Februar 2012
- Dienstag, 27. März 2012
- Dienstag, 24. April 2012
Erforderliche Unterlagen:
- formloser Antrag unter Angabe der Personalien
- Antragsgegner muss in der Stadt Delitzsch
wohnhaft sein
Gebühr:
- Vorschuss durch den Antragsteller: 40,00 Euro
Ansprechpartner:
| Gisela Smykalla |
| Rathaus Markt 3 04509 Delitzsch |
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Zimmer: 2.23 Telefon: 034202 67-212 Telefax: 034202 67-204 |
E-Mail Karte
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Weitere Informationen erhalten Sie
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