Karte „Zonenwerte für das Sanierungsgebiet 'Altstadt Delitzsch'"
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Erhebung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB

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In seiner Sitzung am 25. November 2010 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch die „Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im Sanierungsgebiet ‚Altstadt’ in Delitzsch“ sowie die „vorzeitige Ablösung von sanierungsbedingten Ausgleichs-beträgen“ beschlossen. (Drucksache Nr. 247-10).

Die Verpflichtung der Stadt zur Erhebung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen ergibt sich aus § 154 Abs. 1 BauGB.
Danach hat der Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes spätestens bei Abschluss der Sanierung an die Stadt einen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zu zahlen. Die Erhebung des Ausgleichsbetrages erfolgt per Bescheid durch die Stadt am Ende der Sanierung. Es besteht jedoch nach § 154 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag auf Antrag des Eigentümers vorzeitig und endgültig abzulösen.

Eine Wahlmöglichkeit der Stadt, auf die Ausgleichsbeträge zu verzichten, besteht laut Gesetzgebung nicht. Die Stadt kann den Grundstückseigentümern gemäß VwV-StBauE (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung) vom 20.8.2009 einen Verfahrensabschlag von maximal 20 Prozent – was durchschnittlich pro Jahr fünf Prozent entspricht – gewähren. Grundsätzlich kann ein solcher Verfahrensabschlag nur dann gewährt werden, wenn die Ablösung mindestens noch ein Jahr vor dem Endzeitpunkt der Sanierungsmaßnahme liegt. Das Sanierungsgebiet „Altstadt“ nach dem Programm SEP soll geplant zum 31.12.2014 beendet werden. Da im letzten Jahr der Maßnahme kein Verfahrensabschlag mehr an die Eigentümer weitergegeben werden darf, ergibt sich als Zeitraum für die Durchführung des freiwilligen Ablöseverfahren: 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013. Es ist beabsichtigt, den Grundstückseigentümern ab dem 1. Januar 2011 die Möglichkeit einzuräumen, die vorzeitige Ablösung der sanierungsbedingten Ausgleichsbeträge mit der Stadt Delitzsch zu vereinbaren. Dieses sogenannte „Abzinsungsverfahren“ bedeutet für den Eigentümer, dass der gewährte Abschlag, also die Verminderung des Ausgleichsbetrages, umso höher ist, je früher er mit der Stadtverwaltung eine Ablösevereinbarung abschließt.

Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2011 wird als Stichtag der Berechnung der 1. Januar 2011 festgelegt. Ab dem 1. April 2011 erfolgt eine tagesgenaue Abzinsung. Da es sich um eine vorfristige Ablösemöglichkeit handelt, wird die Stadtverwaltung den Eigentümern zwar im Jahr 2011 keine Bescheide zusenden, jedoch mit einem Informationsschreiben über die sanierungsbedingten Ausgleichsbeträge und die Ablösemöglichkeit informieren. Es ist keine Stundung des Ausgleichsbetrages möglich. Mit der Bearbeitung der Einzelfälle ist das Sanierungsbüro Renner Projekt Management GmbH & Co. KG aus Delitzsch beauftragt, das für jeden Einzelfall den Ausgleichbetrag und die Möglichkeit der Abzinsung berechnen kann. Eine telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.

Ansprechpartner:

Renner Projekt Management GmbH & Co. KG
Herr Renner
Kreuzgasse 8
04509 Delitzsch

Tel.: 034202 3090-30

(Das Büro Renner ist ab 3. Januar 2011 für Fragen zu den sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen erreichbar.)

Auf der Grundlage von durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen hatte der Delitzscher Stadtrat am 8.9.1993 per Satzungsbeschluss die Einrichtung eines Sanierungsgebietes beschlossen.

Mit der seit dem geleisteten Sanierungsarbeit wurde die Delitzscher Innenstadt zu einem lebens- und erlebenswerten Stadtquartier. Die Altstadt bietet heute nicht nur eine höhere Aufenthalts- und Versorgungsqualität, sondern ist mittlerweile ein beliebter und nachgefragter Wohnstandort. Die Summe der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen hat auch zu einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilien beigetragen. Eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Vorhaben wurde erst durch den Einsatz von öffentlichen Städtebaufördermitteln möglich.

 

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