
Ortsrecht der Großen Kreisstadt Delitzsch
Sehr geehrte Benutzerin,
sehr geehrter Benutzer,
die Ortsrechtssammlung enthält von der Stadt Delitzsch erlassene und derzeit geltende ortsrechtliche Bestimmungen, d. h. Satzungen und Verordnungen. Zusätzlich wurden unter Ziff. 4.5 und 4.7 zwei Förderrichtlinien aufgenommen.
Inzwischen eingetretene Änderungen bzw. Ergänzungen der ursprünglichen Bestimmungen wurden in den Text eingearbeitet, so dass diese Sammlung den zurzeit der Herausgabe geltenden Wortlaut der ortsrechtlichen Vorschriften enthält.
Die nach Redaktionsschluss beschlossenen Neufassungen, Änderungen oder Ergänzungen von Satzungen und Verordnungen erhalten ihre Rechtskraft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig davon, wann sie in dieser Sammlung erscheinen.
Die als Satzung zu beschließenden Bebauungspläne werden aufgrund ihres Umfangs und der aufwendigen Darstellungsform (z. B. Planzeichnungen, Grünflächenpläne usw.) nicht mit in diese Sammlung aufgenommen. Sie sind
hier online abrufbar. Die Bebauungspläne können auch beim Bauplanungsamt der Stadt Delitzsch eingesehen werden.
Ebenfalls nicht abgedruckt ist die Haushaltssatzung. Sie kann in der Kämmerei eingesehen werden.
Maßgebend für den Wortlaut der im „Ortsrecht der Stadt Delitzsch“ wiedergegebenen Bestimmungen ist nur die jeweilige Fassung in der öffentlichen Bekanntmachung.
Diese Ortsrechtssammlung wird nach Bedarf durch entsprechende Ergänzungslieferungen aktualisiert.
Auch bei größter Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sollte Ihnen etwas auffallen, sind wir für einen Hinweis dankbar. Wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherung/Wahlen an:
| Gisela Smykalla |
| Rathaus Markt 3 04509 Delitzsch |
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Zimmer: 2.23 Telefon: 034202 67-212 Telefax: 034202 67-204 |
Gisela Smykalla Karte
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Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der zuständigen Sachgebiete und Ämter gern zur Verfügung.
Die Ortsrechtssammlung und die entsprechenden Ergänzungslieferungen, aber auch einzelne Satzungen, können käuflich erworben werden. Die Gebühr richtet sich nach der geltenden Verwaltungskostensatzung der Stadt Delitzsch.
Dr. Manfred Wilde
Oberbürgermeister
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