Wegweiser A-Z

 
  • Vergnügungssteuer, Abmeldung von Spielgeräten/Spielautomaten
  • Sie beenden die Aufstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und/oder Unterhaltungsgeräte in einer Gaststätte, einem Imbiss und/oder einer Spielhalle im Stadtgebiet bzw. in den Ortsteilen. Oder Sie beenden die Aufstellung wegen Betriebsübergabe.
 
 
 

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