Wegweiser A-Z

 
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Öffentliche Verkehrsflächen sind Straßen, Parkplätze, Gehwege und Fußgängerzonen die ausschließlich dem öffentlichen Verkehr dienen. Für bestimmte Anlässe ist es jedoch zulässig, diese öffentlichen Flächen vorübergehend anderweitig zu nutzen. Man spricht dann von einer „Sondernutzung“. Dies betrifft z. B. die Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Plakatierungen, Werbetafeln, Verkaufsstände, Freisitze, Fahrradständer, Lagerung von Baumaterial, etc.
 
 

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