Datenschutzbeauftragte, behördliche (bDSB)

Datenschutz bei der Stadtverwaltung Delitzsch

Das Recht eines jeden Bürgers des Freistaates Sachsen, über die Erhebung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, ist in Artikel 33 der Sächsischen Verfassung geregelt. Ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der berechtigten Person dürfen personenbezogene Daten nicht erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. In dieses Recht darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Der Schutz wird vor allem durch den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen, das Erforderlichkeitsprinzip, Zweckbindungsregelungen sowie durch eine unabhängige Kontrolle gewährleistet.

Der Datenschutz ist von besonderer Bedeutung, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Für die Kommunen des Freistaates Sachsen gilt das Sächsische Datenschutzgesetz (SächsDSG), dessen Gesetzeszweck der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Behörden des Freistaates ist.  Die Stadtverwaltung gilt als öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes und muss deshalb für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten alle angemessenen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um eine gesetzeskonforme Datenverarbeitung zu gewährleisten.  

In der Stadtverwaltung werden eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet.

Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es, die Stadtverwaltung bei der Ausführung des SächsDSG und anderer spezialgesetzlicher Vorschriften zur Regelung des Datenschutzes zu unterstützen. In dieser Position ist sie die Ansprechpartnerin für die Bürger in allen Datenschutzfragen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Stadtverwaltung stehen, gleichzeitig auch Ansprechpartnerin für die Beschäftigten der Stadtverwaltung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Eine Zuständigkeit für Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit anderer Behörden oder privaten Unternehmen besteht für die behördliche Datenschutzbeauftragte allerdings nicht. In diesem Fall sollten sich die Betroffenen an den jeweiligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

Sprechzeiten

 

Zuständige Bearbeiter

  • Beate Miketta
  • Telefon: 034202 67-211
  • Telefax: 034202 67-204
  • Zimmer: 2.25
 

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