
© Stadt Delitzsch

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Änderung des Gültigkeitszeitraums von Parkausweisen für Behinderte
vom 01.02.2012
Vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde im Dezember 2011 auf folgende Besonderheiten der seit 01.09.2009 geltenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) hingewiesen:
Nach der bis zum 01.09.2009 geltenden Regelung konnten Antragstellern mit nicht besserungsfähigen Körperschäden Parkausweise (blaue Karte und orangene Karte) unbefristet unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
Die aktuell geltende VwV-StVO sieht dies nicht mehr vor. Die Parkausweise dürfen max. 5 Jahre ausgestellt werden. Es wird daher gebeten, dass alle Besitzer von unbefristeten EU-Parkausweisen (blaue Karte) und alle Besitzer von unbefristeten Parkerleichterungen (orangene Karte), welche in Delitzsch behördlich gemeldet sind, diese bis zum 30.06.2012 umtauschen. Dazu sind der Schwerbehindertenausweis und der alte Parkausweis mitzubringen.
Der Umtausch erfolgt zu den bekannten Sprechzeiten kostenfrei bei der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, Sachgebiet Kommunalbau, Zimmer 305.
Ansprechpartner:
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- 30.01.2012 Stellenausschreibungen
- 23.01.2012 Aktuelle Ausgabe des Amtsblattes als PDF zum Download
- 12.01.2012 Aufruf zum Tag der offenen Gartentür
- 11.01.2012 Aktualisiert: Aufruf zum Tag der Senioren am 21. September 2012
- 06.01.2012 Aktuelle Ausgabe des Amtsblattes als PDF zum Download
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