EU-Parkausweis
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Parkerleichterung
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Änderung des Gültigkeitszeitraums von Parkausweisen für Behinderte

vom 01.02.2012

Vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde im Dezember 2011 auf folgende Besonderheiten der seit 01.09.2009 geltenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) hingewiesen:

Nach der bis zum 01.09.2009 geltenden Regelung konnten Antragstellern mit nicht besserungsfähigen Körperschäden Parkausweise (blaue Karte und orangene Karte) unbefristet unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
Die aktuell geltende VwV-StVO sieht dies nicht mehr vor. Die Parkausweise dürfen max. 5 Jahre ausgestellt werden. Es wird daher gebeten, dass alle Besitzer von unbefristeten EU-Parkausweisen (blaue Karte) und alle Besitzer von unbefristeten Parkerleichterungen (orangene Karte), welche in Delitzsch behördlich gemeldet sind, diese bis zum 30.06.2012 umtauschen. Dazu sind der Schwerbehindertenausweis und der alte Parkausweis mitzubringen.
Der Umtausch erfolgt zu den bekannten Sprechzeiten kostenfrei bei der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, Sachgebiet Kommunalbau, Zimmer 305.


Ansprechpartner:

Kathleen Klinger
Verwaltungsgebäude II
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Zimmer: 3.05
Telefon: 034202 67-329
Telefax: 034202 67-406
 Frau Klinger
 Karte
Grit Röhricht
Verwaltungsgebäude II
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Zimmer: 3.05
Telefon: 034202 67-303
Telefax: 034202 67-406
 Frau Röhricht
 Karte




 

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