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Stadt Delitzsch und TWD schließen Stromkonzessionsvertrag

vom 25.08.2010

Am Mittwoch, dem 25. August 2010, unterzeichneten Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde und der Geschäftsführer der TWD Jörn Otto den Stromkonzessionsvertrag für die Gemeindegebiete Beerendorf, Benndorf, Brodau, Döbernitz, Laue, Schenkenberg, Selben und Spröda der Stadt Delitzsch.

Der bestehende Konzessionsvertrag endet am 31. Dezember 2010. Er hatte eine Laufzeit von 20 Jahren.
Die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) erhielt mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Delitzsch am 24. Juni 2010 für die Gemeindegebiete der Stadt Delitzsch den Zuschlag, welche bisher von envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) netzseitig betrieben werden. Die TWD wird von der Stadt Delitzsch beauftragt in die Gespräche zur Übernahme des Stromversorgungsnetzes in den Ortsteilen mit enviaM einzutreten. Ziel ist es die Stromnetze zum 1. Januar 2012 in diesen Bereichen zu übernehmen und durch TWD zu betreiben.
„Ich bin überzeugt, dass wir mit der TWD für die kommenden 20 Jahre einen guten Partner gefunden haben, der seinen und unseren Ansprüchen gerecht werden kann. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Wohle der TWD“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde.
Geschäftsführer Jörn Otto bedankt sich für das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. „Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrung als kommunales Unternehmen nicht nur in Delitzsch, sondern jetzt auch verstärkt in der Region einbringen können. Dabei sehen wir es als Chance, kommunale Strukturen zu stärken, um angesichts zunehmend härterer Wettbewerbsbedingungen, für die Menschen in der Region mittel- und langfristig Versorgungssicherheit zu fairen Preisen und Bedingungen zu sichern“, so Geschäftsführer Jörn Otto.

Stichwort: Konzessionsvertrag

Konzessionsverträge regeln die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Strom- oder Gasversorgung durch Energieversorger. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Wegenutzungsrechts eine Konzessionsabgabe. Deren Höhe ist abhängig von der verbrauchten, also durch die Leitung geflossenen Elektroenergie.



 

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